Firmengründung allgemein

Die ausländischen Investoren werden wie die rumänischen Investoren rechtlich behandelt, d.h. sie unterliegen denselben rechtlichen Regelungen wie die einheimische Investoren. Es gibt keine Beschränkungen im Vergleich zu den rumänischen Investoren. Das rumänische Recht gewährleistet Schutz vor Enteignung und Verstaatlichung.
Ausländische Unternehmer haben die Möglichkeit ein komplett neues Unternehmen oder eine
rechtlich unselbständige Niederlassung / Repräsentanz zu gründen.
Es gibt auch die Möglichkeit eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft (Filiale) oder ein Joint Venture zu gründen.
Obwohl es in Rumänien 5 verschiedene Unternehmensformen gibt, hat sich in der Praxis die Unternehmensgründung in Form einer S.R.L. durchgesetzt. Diese entspricht in Ihren Grundzügen der deutschen GmbH. Erst mit Eintragung im Handelsregister (Registrul Comertului), erlangen die Gesellschaften Ihre Rechtsfähigkeit.
Links: Gesellschafstformen in Rumänien, Gründungsformalitäten, Preise Firmengründungen

Datenbearbeitung, Post- und Telefonservice, Virtual Office
Softwareentwicklung, Webdesign, Suchmaschinenoptimierung