Societate in comandita simpla (SCS) – Kommanditgesellschaft (KG)
– wird durch einen oder mehreren Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung (Komplementär) und von einem oder mehreren Gesellschafter mit beschränkter Haftung gegründet (Kommanditisten)
- mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist müssen vorhanden sein
- hat eine eigene Rechtspersönlichkeit
- die Geschäftsführung wird vom Komplementären ausgeübt.
- es ist kein Mindeststammkapital vorgeschrieben

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